4,7 Millionen Euro Defizit Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt

Mettmann · Defizit von rund 4,7 Millionen Euro: Kreisdirektor erwartet umfassende Konsolidierungsstrategie von der Stadt.

 Mettmann muss auch künftig eisern sparen.

Mettmann muss auch künftig eisern sparen.

Foto: Pixabay/AlexanderStein

Der Haushalt 2023 ist genehmigt. Dies gibt die Stadt Mettmann in einer Pressemitteilung bekannt. Der Kreis Mettmann hat der Stadt als Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen wurde. Die erforderliche Verringerung des Eigenkapitals mittels der allgemeinen Rücklage aufgrund des erwarteten Fehlbetrages wird von der Kommunalaufsicht genehmigt.

Die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung ist damit beendet. Der Gesamtbetrag der Erträge im Haushaltsplan 2023 beläuft sich auf 145.086.962 Millionen Euro, der Gesamtbetrag der Aufwendungen liegt bei 149.759.106 Millionen Euro. Das Haushaltsdefizit beträgt somit rund 4.7 Millionen Euro. In einer Sondersitzung hatte der Rat in Absprache mit der Kommunalaufsicht am 6. Juni mit großer Mehrheit die Satzung des im März beschlossenen Haushalts 2023 aufgehoben.

Anschließend brachte die Verwaltung einen neuen Haushaltsplan ein, der vom Rat am 21. Juni mehrheitlich verabschiedet wurde. Dieses Verfahren war durchgeführt worden, weil sich für die Stadt die Möglichkeit eröffnet hatte, ein Grundstück gegenüber der Sportanlage Auf dem Pfennig zu kaufen, um dort die Gesamtschule zu bauen und die Schullandschaft neu zu gestalten. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, weitere Flächen für die Grundstücksbevorratung zu erwerben, so die Stadt. Insgesamt handele es sich um 13 Hektar Land, das zukünftigen Generationen Gestaltungspielräume in der Stadtentwicklung eröffne. Es seien reine Potentialflächen, eine aktive Überplanung sei derzeit nicht vorgesehen.

Angesichts der schwierigen Haushaltslage der Stadt erklärt Kreisdirektor Phillip Gilbert, dass Verwaltung und Politik die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung weiter intensivieren müssten.

„Um die mit einem pflichtigen Haushaltssicherungskonzept einhergehenden Einschränkungen der städtischen Haushaltswirtschaft zu vermeiden, ist daher das gesamte städtische Leistungsspektrum trotz der eingeleiteten und bereits umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen erneut auf den Prüfstand zu stellen. Neben einer strengen Ausgabendisziplin wird von den Akteuren auch eine den gesamten Haushalt umfassende Konsolidierungsstrategie abverlangt werden. Das gesamte städtische Leistungsspektrum muss hierbei, gegebenenfalls unter Priorisierung einzelner Maßnahmen, darauf ausgerichtet werden, daraus resultierende Defizite beziehungsweise Haushaltsbelastungen zu vermeiden oder diese zumindest zu reduzieren“, so Kreisdirektor Gilbert.

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