Europawahl 2024 Abstimmen – auch per Briefwahl
Mettmann · Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich in sein Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben.
Auf der städtischen Homepage können unter https://www.mettmann.de/web/?page_id=5618 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen online für die Europawahl am 9. Juni 2024 beantragen. Hierzu wird die schriftliche Wahlbenachrichtigung benötigt, die per Post zugestellt wurde. Einen Antrag auf Briefwahl kann man nur für sich selbst stellen, dafür sind neben den persönlichen Daten auch der Wahlbezirk und die persönliche Nummer im Wählerverzeichnis anzugeben. Beides findet sich in der schriftlichen Wahlbenachrichtigung. Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist in der Zeit vom 13. Mai (1 Uhr) bis 4. Juni (23 Uhr) möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach eingehenden Briefwahlanträge (Post, E-Mail) werden händisch vom Wahlamt bearbeitet. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch
- per Post mit dem Formular, das in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist (Wahlscheinantrag)
- per formlosem Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann
- per E-Mail an briefwahl@mettmann.de oder per QRCode auf der Wahlbenachrichtigung
beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, vollständige Anschrift, eventuell abweichende Versandadresse.
Ab dem 21. Mai steht das Briefwahlbüro im Rathaussaal (2. Obergeschoss im Rathaus-Altbau), Neanderstraße 85, zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
21. bis 24. Mai
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
27. bis 31. Mai
Montag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: geschlossen wegen Feiertag
Freitag: 8 bis 12 Uhr
3. bis 7. Juni
Montag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zugänglich. Dort können Anträge zur Erteilung von Wahlscheinen mündlich zur Niederschrift gestellt werden. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen hier abgeholt, vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, einen Wahlschein zu beantragen, können sich bei der Antragstellung einer Hilfsperson bedienen.