Nur noch wenig Zeit für Nachbesserungen von Bauanträgen
Die Bauaufsichtsbehörde muss aufgrund von Änderungen der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) bis zum Jahresende alle fehlerhafteten oder unvollständigen Bauvorlagen auf Genehmigungsfähigkeit prüfen. Aufgrund dieses erhöhten Arbeitsaufwands kann die Bauaufsichtsbehörde bis auf weiteres nur noch eine Sprechzeit donnerstags von 14 Uhr bis 17.30 Uhr anbieten.