Schutz bei Diebstahl am Arbeitsplatz

Kreis · Im Jahr 2014 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik rund 136.000 Diebstähle aus Büro-, Dienst- und Lagerräumen während der Arbeitszeit gemeldet. Inwieweit in solchen Fällen Versicherungsschutz besteht, erläutert die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W).

An seinem Arbeitsplatz fühlt man sich in der Regel sicher. Sehr häufig stehen daher Aktenkoffer und Handtaschen gut einsehbar im Büro neben dem Schreibtisch. Wer nur kurz seinen Arbeitsplatz verlässt, um zum Beispiel zum Kopierer oder auf die Toilette zu gehen, schließt sein persönliches Hab und Gut meist nicht weg. Das wissen potenzielle Diebe und nutzen zunehmend die günstige Gelegenheit. Sie verschaffen sich unentdeckt Zugang zu Bürogebäuden und gehen dort auf Beutezug. Eine beliebte Methode ist etwa, mit dem Handy am Ohr geschäftig telefonierend durch die Flure zu gehen und dabei schnell zuzugreifen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Selbst wenn man sich über einen telefonierenden Fremden auf dem Flur wundert, wird man ihn meist aus Höflichkeit nicht ansprechen. So kann es passieren, dass ein Dieb zwar vielen Menschen auffällt, an seinem Tun jedoch nicht gehindert wird.

Deshalb ist es ratsam, Wertsachen am Arbeitsplatz einzuschließen oder mitzunehmen, sobald man sein Büro verlässt, auch wenn es nur für kurze Zeit ist. Seine elektronischen Daten sollte man darüber hinaus ebenfalls sichern, indem man beim Verlassen seines Arbeitsplatzes den Bildschirm sperrt. Wichtig ist es zudem, darauf zu achten, dass sich Betriebsfremde nicht unkontrolliert Zugang ins Bürogebäude verschaffen.

Wenn Wertsachen, Bargeld, Scheck- oder Kreditkarten sowie Ausweispapiere gestohlen werden, ist das meist mit großem Ärger und erheblichem Aufwand zur Wiederbeschaffung der persönlichen Unterlagen verbunden. Abhanden gekommene Karten sollte man umgehend beim eigenen Kreditinstitut oder über den allgemeinen Sperr-Notruf 116116 sperren lassen.

Damit sich der finanzielle Schaden in Grenzen hält, sind Diebstähle am Arbeitsplatz zum Beispiel in der Hausratversicherung der Württembergischen bis zu 2.500 Euro abgedeckt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Wertsachen bis zu 250 Euro.

(Schaufenster Mettmann)
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