UBWG-Fraktion äußert sich zu der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Gebührenfestsetzung "Eine Steigerung gegenüber den Bürgern ist keineswegs zu rechtfertigen"

Mettmann · "Während für die Straßenreinigung und den Markt keine Gebührenerhöhung vom Bürgermeister vorgeschlagen wird, sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung für andere Bereiche insbesondere für die Abwasserreinigung und die Müllabfuhr die Gebühren angehoben werden."

Die UBWG-Fraktion äußert sich in einer Pressemitteilung über die Pläne aus dem Rathaus, und teilt mit, dass sie dieser Gebührenerhöhung nicht zustimmen werde. Der Fraktionsvorsitzende Hans Günther Kampen schreibt: "Eine Reihe von Kostenerhöhungen gegenüber den Rechnungsergebnissen sind nicht bzw. unzureichend begründet. Für diese Bereiche wird die UBWG beantragen, die Ansätze zu korrigieren."

Hauptsächlich begründet die UBWG ihre Nichtzustimmung zu den Gebührenerhöhungen mit der vorgeschlagenen Festsetzung der Eigenkapitalverzinsung von 6,75 Prozent. Die UBWG wird beantragen, die Eigenkapitalverzinsung mit vier Prozent festzusetzen und damit eine Neuberechnung der Gebühren fordern. "Eine Abwassergebührenerhöhung ist damit entbehrlich", schreibt Kampen. "Wie man bei der schon lange anhaltenden niedrigen Verzinsung von Guthaben aber auch Kreditzinsen von den Bürgern 6.75 Prozent fordern möchte, zeigt dass der Bürgermeister mit seiner Verwaltung eine nicht mehr sachgerechte und weit überzogene Gebührenfestsetzung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt hat."

Kampen: "Dadurch, dass der Haushaltsansatz für 2017 bei der Eigenkapitalverzinsung mit mehreren 100.000 Euro angehoben wurde, wäre es mehr als angebracht gewesen, eine solche Ansatzsteigerung intensiv im Verwaltungsvorstand zu erörtern mit dem Ergebnis, das eine solche Steigerung gegenüber den Bürgern keineswegs zu rechtfertigen ist."

(Schaufenster Mettmann)
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