UBWG stellt Antrag im Haupt- und Finanzausschuss, Verzinsung des Eigenkapitals herunter zu setzen "Eine Gebührenerhöhung wäre vermeidbar"

Mettmann · Die UBWG stellt einen Antrag zur nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29. November, die Verzinsung des Eigenkapitals statt wie bisher auf 6,75 Prozent auf vier Prozent festzusetzen.

Hans Günther Kampen, der Fraktionsvorsitzende, schreibt: "Der Bürgermeister wird gebeten, auf der Grundlage dieser reduzierten Eigenkapitalverzinsung eine Neuberechnung der Gebühren vorzunehmen. Begründung:
Wir haben seit längerer Zeit eine Niedrigzinsphase. Kommunalkredite können zu Konditionen weit unterhalb von zwei Prozent aufgenommen werden. Aus diesem Grunde ist eine Eigenkapitalverzinsung von 6,75 Prozent nicht mehr gegenüber den Gebührenpflichtigen also den Bürgern zu vertreten."

Durch die Herabsetzung der Eigenkapitalverzinsung wären laut UBWG auf der Aufwandseite Reduzierungen in Höhe von mehreren 100.000 Euro insbesonders bei der Abwasserbeseitigung möglich, sodass eine Gebührenerhöhung vermeidbar wäre.

(Schaufenster Mettmann)
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