Jugendliche Dummheit ging wirklich nach hinten los

Kreis · Donnerstagnacht gegen 3.30 Uhr wurden Anwohner einer Siedlungsstraße im Heiligenhauser Wohngebiet Hetterscheidt von einem lauten Unfallgeräusch aus dem Schlaf geweckt und riefen deshalb die Polizei.

Eine Streifenwagenbesatzung fand die Unfallstelle dann auch nach nur kurzer Suche an einer zur Straße gelegenen Garage. In der offenen Garage fiel den Beamten ein darin ungewöhnlich schräg geparkter und deutlich beschädigter PKW auf, dessen vordere rechte Beifahrertüre in Öffnungsrichtung nach vorne umgeknickt war. Zudem war das Heck des Wagens offenbar auch gegen Gegenstände geprallt, die innerhalb der Garage an deren Rückwand lagerten.

Im Zuge polizeilicher Ermittlungen konnte das Unfallgeschehen schnell geklärt werden. Denn als Unfallfahrer stellte sich der 15-jährige Sohn des in der Nähe wohnenden Fahrzeughalters heraus. Gegenüber der Polizei gestand der Jugendliche im Beisein seiner Mutter ein, dass er mit dem PKW der Familie, zusammen mit einem gleichaltrigen Freund aus Heiligenhaus, eine nächtliche Spritztour hatte machen wollen. Dafür stibitzte der 15-Jährige kurzentschlossen den Fahrzeugschlüssel aus der Wohnung der Familie, um damit den vor der offenen Garage geparkten Wagen in Betrieb zu nehmen.

Als er aber schon nach kürzester Zeit bemerkte, dass er den PKW nicht wirklich bedienen konnte, wollte er das dabei nach vorne gerollte Fahrzeug rückwärts in die vorherige Ausgangsposition zurücksetzen. Dieses Vorhaben ging dann im wahrsten Sinn des Wortes nach hinten los. Denn bei dieser Aktion verlor er die Kontrolle über den PKW. Der Wagen krachte mit geöffneter Beifahrertüre rückwärts in die Garage und wurde dabei an der gesamten Beifahrerseite beschädigt, bevor der jugendliche Fahrer den PKW gerade noch rechtzeitig vor der Garagenrückwand zum Stillstand bringen konnte.

Beim Geständnis des jungen Mannes aus Heiligenhaus stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Jugendlichen fest. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert knapp unter 0,6 Promille (0,29 mg/l). Deshalb wurde zur Beweisführung, im eingeleiteten Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und in Anwesenheit der Mutter durchgeführt. Zusätzlich zur Strafanzeige fertigten die Beamten der Heiligenhauser Polizei auch einen Bericht an das zuständige Straßenverkehrsamt.

(Schaufenster Mettmann)
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