Unfall auf der Düsseldorfer Straße in Mettmann Volltrunken in den Gegenverkehr

Mettmann · Am frühen Donnerstagabend gegen 17.45 Uhr kam es auf der noch innerörtlichen Düsseldorfer Straße (B7) in Mettmann anfangs einer Kurvenkombination in Fahrtrichtung Düsseldorf unmittelbar hinter der Einmündung Zum Steineshof zu einer schweren Kollision zwischen zwei PKW im Gegenverkehr.

Mit 2,6 Promille in den Gegenverkehr
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Mit 2,6 Promille in den Gegenverkehr

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Dabei wurden die Fahrzeugführer mit Glück nur leicht verletzt, es entstand jedoch ein geschätzter Sachschaden von mindestens 16.000 Euro. Zur Unfallzeit befuhr ein 38-jähriger Mann aus Düsseldorf mit seinem silbernen PKW Chrysler Crossfire die Bundesstraße stadtauswärts in Richtung Düsseldorf. Zeugen hatten zuvor schon beobachtet wie der vom Südring einbiegende Wagen beim Anfahren an der dortigen Ampel mehrfach abgewürgt wurde und dann in unsicherer Fahrweise in Richtung Düsseldorf fuhr.

An der Unfallstelle geriet das Fahrzeug anfangs einer Rechtskurve ohne Fremdeinwirkung auf die Fahrspur des Gegenverkehrs. Dabei kam es zur schweren Kollision mit dem entgegenkommenden silbernen VW Golf eines 85-jährigen Mannes aus Holzminden, der den Unfall trotz Ausweichreaktion nach rechts nicht mehr verhindern konnte. Geschützt durch angelegte Sicherheitsgurte und ausgelöste Airbags wurden beide Fahrzeugführer nur leicht verletzt. Angeforderte Rettungswagen brachten die beiden Verletzten in verschiedene Krankenhäuser nach Mettmann und Düsseldorf, welche beide Patienten jedoch nach ambulanter ärztlicher Behandlung wieder verlassen konnten.

Der 38-jährige Fahrer des Crossfire durfte das Düsseldorfer Krankenhaus jedoch erst nach Entnahme einer polizeilich angeordneten Blutprobe verlassen. Denn bei der Unfallaufnahme in Mettmann hatten die eingesetzten Beamten festgestellt, dass der Düsseldorfer ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein bereits am Unfallort durchgeführter Alkoholtest hatte einen Wert von mehr als 2,6 Promille (1,32 mg/l) ergeben.

Die zwei nicht mehr fahrbereiten Unfallfahrzeuge wurden geborgen und abgeschleppt. Für die Dauer der Rettungs-, Bergungs-, Unfallaufnahme- und Aufräumarbeiten wurde die B7 im Bereich der Unfallstelle für ca. eine Stunde voll gesperrt. Hierdurch kam es im Berufsverkehr zwischen Mettmann und Düsseldorf zu entsprechenden Verkehrsbehinderung.

Die Mettmanner Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung und Körperverletzung gegen den 38-jährigen Unfallverursacher aus Düsseldorf ein. Sein Führerschein konnte noch nicht sichergestellt werden, da der Beschuldigte diesen nicht mitführte. Dem Düsseldorfer wurde aber ausdrücklich jedes weitere Fahren bis aus weiteres untersagt.

(Schaufenster Mettmann)
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