Land hilft verletzten Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen

Kreis · In der Vergangenheit musste leider immer öfter über Übergriffe auf Polizisten und sogar Einsatzkräfte der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes berichtet werden.

Sie wurden bei der Ausübung ihrer Arbeit behindert und angegriffen. "Dieser Mangel an Respekt stellt eine Bedrohung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt dar. Wer im Einsatz für unser Gemeinwesen, also im Einsatz für uns alle, zu Schaden kommt, verdient unseren ganz besonderen Schutz", erklärt der Landtagsabgeordnete Manfred Krick (SPD). Krick, direkt gewählter Abgeordneter für Erkrath, Haan, Hilden und Mettmann hatte im Rahmen der Woche des Respekts im vergangen Jahr zwei Polizeidienststellen besucht und dort erfahren, dass Bedienstete, die Opfer von Gewalttaten wurden, trotz Anspruch teilweise kein Schmerzensgeld erhalten. "Das ist eine Situation, in der das Land als Dienstherr seiner Fürsorgepflicht schnell und unbürokratisch nachkommen muss. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen", erläutert Krick.

Der NRW-Landtag hat vergangene Woche einen neuen Schmerzensgeldanspruch für Beamte beschlossen. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass das Land für Schmerzensgeldansprüche in Vorleistung tritt, wenn die Durchsetzung dieser Ansprüche ansonsten nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter zahlungsunfähig ist oder von einem Gericht für schuldunfähig erklärt wurde. Von der Änderung sollen in Zukunft nicht nur Beamte, sondern auch die übrigen Beschäftigten des Landes, profitieren.

(Schaufenster Mettmann)
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