Hochsaison auf dem Recyclinghof

Mettmann · Es herrscht Hochsaison auf dem Recyclinghof: Neben den ganzen Grünabfallbergen und großen Sperrmüllmengen werden jetzt insbesondere Bauschutt und Baumischabfälle angeliefert.

Der Mai ist Spitzenmonat für alle emsigen Heimwerker, die nach den nun erfolgten Renovierungsarbeiten den städtischen Wertstoffhof in Scharen aufsuchen. Reiner Bauschutt (ohne Verunreinigungen), Bauholz und Baumischabfälle werden dort täglich von montags bis samstags (außer dienstags) in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Baumischabfälle sind Abfälle aus Renovierungen, die nicht eindeutig dem Bauschutt oder dem Bauholz zugeordnet werden können oder als gemischte Bauabfälle angeliefert werden sowie verunreinigter Bauschutt.

Für die Annahme von Bauschutt und Baumischabfällen wird eine Sondergebühr erhoben. Diese beträgt je nach Art und Beschaffenheit der Abfälle 1 bis 2 Euro für ein Volumen bis zu 10 Liter. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

Zum Bauschutt gehören zum Beispiel Beton, Ziegel, Klinkersteine, Fliesen (nicht gebrannt und nicht beschichtet), Sanitärkeramik, Terrakotta und Porzellan.
Reiner Bauschutt darf grundsätzlich keine Verunreinigungen wie Anhaftungen, Kleberreste, Verpackungen und Verpackungsreste, Styropor, Tapeten, Holz und andere Störstoffe enthalten. Ansonsten handelt es sich um verunreinigten Bauschutt, der als Baumischabfall entsorgt werden muss.

Als Baumischabfall werden neben Bauschutt mit Verunreinigungen zum Beispiel auch Bims, Gips und Rigips, Leichtbaustoffe, Mörtelreste, Estrich, beschichtete oder gebrannte Fliesen sowie große Plastikkübel und —kästen, Speisfässer, Regenfässer und Wannen aus Kunststoff angenommen. Ebenso gehören Glasplatten und Glasscheiben, Spiegelglas und Duschwände zum Baumischabfall.

Der Recyclinghof hat montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 7.30 bis 14.30 Uhr, freitags von 7.30 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Samstags sind dort jedoch grundsätzlich keine Anlieferungen mit Anhängern und Kleintransportern zulässig.

(Schaufenster Mettmann)
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