"Eine rechtlich geregelte Obergrenze als Zahl gibt es nicht"

Mettmann · Wir haben die Stadt kontaktiert, uns nähere Informationen über die neuen Migranten, die nach Mettmann kommen, und die "Flüchtlingssituation" im Allgemeinen, zu geben. Marko Sucic, Leiter des Sozialamts und Integrationsbeauftragter der Stadt Mettmann, hat geantwortet.

Die Flüchtlingsquote wird von wem erteilt?

Die Quote ergibt sich aus der prozentualen Aufnahmeverpflichtung gem. des Königsteiner Schlüssels (für NRW für 2017 liegt dieser bei 21,14424%, der 2018er ist noch nicht festgelegt) angewendet auf die Anzahl der in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes aufgenommenen Flüchtlinge.

Da das absolute Ergebnis mit der Anzahl der NRW zugewiesenen Personen naturgemäß schwankt, ändert sich auch —trotz gleich bleibenden Schlüssels- die Anzahl der unterzubringenden Personen. Die Quote wird grundsätzlich monatlich aktualisiert.

Ist die in Stein gemeißelt oder kann darüber diskutiert werden?

Die Quote ist das Ergebnis einer arithmetischen Operation und nicht verhandelbar.

Kann man sagen, woher die Menschen kommen, welchen Status sie haben?

Erst mit der tatsächlichen Zuweisung durch die jeweilige Bezirksregierung werden diese Daten bekannt. Vorher besteht keine Möglichkeit, diese Informationen zu bekommen.

Was ist aus den bisher hier angekommenen Migranten geworden? Könnt Ihr dazu einmal eine genaue Aufstellung machen (Wohnungen gefunden, Status, Rückführungen, evtl. Arbeitsstelle etc.)?

Grundsätzlich nicht. Darüber werden keine expliziten/abfragbaren Datenbanken geführt.

Wie viele Menschen kann Mettmann noch aufnehmen? Gibt es eine Maximalzahl?

Eine rechtlich geregelte Obergrenze als Zahl gibt es nicht.

Eine "faktische" Obergrenze als Ergebnis einer Auslegung aller entscheidungsrelevanter Rahmendaten ist komplex und nicht immer mit einer hinreichenden Belastbarkeit leistbar.

Der Städtebund hat sich ja geäußert, dass einige Kommunen nicht mehr können und keine neuen Migranten aufnehmen. Wie sieht das in Mettmann aus?

Da muss man —wie immer im Flüchtlings- und Ausländerrecht- sehr genau differenzieren.

Salzgitter bsp., das in letzter Zeit recht häufig in den Medien vertreten war, thematisiert Pläne, den Zustrom von anerkannten Flüchtlingen (= Personen, die über eine ggf. befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen und sich deshalb selbst Wohnraum suchen dürfen) wie auch immer zu kanalisieren/zu regeln.

Denn: Salzgitter liegt in Niedersachsen und dort gibt es keine WohnsitzregelungsVO wie in NRW.

Der Zugang von originären Antragstellern (= Flüchtlingstatus gem. Art 16a GG) ist nicht so einfach zu negieren.

Wann wäre dieser Fall erreicht (Familiennachzug kommt ja demnächst)?

Der Familiennachzug ist erst mal ausgesetzt. Ob er wann wie kommt, ist im Moment kaum planbar.

Die eigentlichen Rahmenbedingungen des Familiennachzugs (Grundsätzlich nur für Mitglieder der Kernfamilie vorgesehen, also für Ehepartner und gemeinsame minderjährige Kinder sowie eigene minderjährige Kinder, für die der in Deutschland lebende Elternteil das in der Regel alleinige Sorgerecht ausübt.

Sonstige Familienangehörige können den Familiennachzug nur unter den engen Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz beantragen. Nach dieser Vorschrift ist eine Aufnahme nur dann möglich, wenn die Ablehnung einer Aufnahme eine außergewöhnliche Härte für den Antragsteller selbst oder seinen in Deutschland lebenden Angehörigen darstellt. Außerdem muss der Lebensunterhalt für den Aufenthalt in Deutschland gesichert sein einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes) sind dergestalt, dass ausweislich dieser Parametrierung der Nachzug eher verhalten sein wird.

Es ist aktuell eben weder bekannt noch prognostizierbar, mit welchen Erleichterungen für welche Flüchtlinge ggf. welcher Herkunftsländer die Bundesregierung Erleichterungen plant und umsetzt.

Gibt es eine kritische Hinterfragung der Migrationspolitik der Bundesregierung oder wird auf alles reagiert, egal was passiert?

Die Flüchtlingsunterbringung ist eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, da kann nichts "kritisch hinterfragt werden".

Diese Frage stellt sich mir, wenn Frau Piegeler davon spricht, alles zu tun, dass keine Flüchtlinge in Turnhallen untergebracht werden müssten. Irgendwann geht es ja nicht mehr, dann sind alle Unterkünfte voll und neue Wohnungen lassen sich schlecht aus dem Boden stampfen.

Baut man dann neue Unterkünfte und Wohnungen?

Die Stadt prüft und evaluiert regelmäßig die Möglichkeiten verschiedener Art, geeigneten Wohnraum zu realisieren.

Woher käme das Geld?

Die Haushaltsmittel für Pflichtaufgaben müssen im Haushalt bereitgestellt werden.

Was befindet sich am Benninghofer Weg?

Das Grundstück befindet sich in Eigentum der Stadt. Alle Möglichkeiten einer entsprechenden Nutzung werden aktuell in den fachlich zuständigen und eingebundenen Organisationseinheiten der Stadt Mettmann beplant.

Geht es dabei wieder um Hephata?

Nein.

(Schaufenster Mettmann)
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