Der Countdown läuft! Restmüllsäcke noch bis 30. Juni verwendbar

Mettmann · Zum Jahreswechsel wurden bekanntlich die städtischen Restmüllsäcke aus Gründen des Arbeitsschutzes abgeschafft. Aufgrund eines Ratsbeschlusses ist die Nutzung überzähliger Müllbeutel aus dem Vorjahr noch bis zum 30. Juni 2015 zulässig.

Zahlreiche Haushalte haben diese Übergangsfrist genutzt und in den vergangenen Monaten ihre noch vorhandenen Müllsäcke zusätzlich zu ihrer neuen Restmülltonne zur Abholung bereitgestellt.

Ab 01. Juli ist dies nicht mehr möglich. Darauf weist nun die Stadtverwaltung hin. Dazu Abfallberater Wolfgang Orts: "Wer jetzt noch Restmüllsäcke aus dem Vorjahr hat, kann diese nur noch bis zum Monatsende verwenden. Eine gute Gelegenheit zur Nutzung noch vorhandener Säcke ist, jetzt noch Keller, Speicher oder Schränke "auszumisten" und die zusätzlich anfallenden Abfälle mit den städtischen Müllbeuteln zu entsorgen."

Die Rückgabe noch überzähliger Restmüllsäcke nach dem 30. Juni ist nicht möglich. Gleichermaßen ist eine Kostenerstattung für bis dahin nicht verwendete Müllbeutel ausgeschlossen. Schließlich handelt es sich bei den Abfallgebühren um eine Umlage sämtlicher in einem Kalenderjahr für die Abfallentsorgung in der Stadt Mettmann tatsächlich einkalkulierten Kosten, die auf jeden Grundstückseigentümer anteilig umgelegt werden. Das heißt, in die Abfallgebühren sind zum Beispiel auch die Kosten für die Sperrmüllabfuhr, die Bioabfall- und Grünabfallsammlung, das Schadstoffmobil, die Unterhaltung des größten Recyclinghofes in der Region usw. eingerechnet. Die Kosten für die reine Restmüllentsorgung (Müllverbrennung) machen mittlerweile nur noch rund ein Viertel der Gesamtkosten für die Abfallentsorgung aus. Deshalb ist die schlichte Gleichung, der Wert eines einzelnen Müllsacks ergebe sich aus der Höhe der Abfallgebühren, unzutreffend.

Ein Anspruch auf Rückerstattung anteiliger Kosten für zeitweise oder zum Teil nicht in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen der Restmüll-, Sperrmüll-, Altholz-, Bioabfall-, Grünabfall-, Schadstoffsammlung usw. ist daher unbegründet.

Änderungen der gewählten Restmülltonnengröße sind übrigens auch innerhalb eines Kalenderjahres jeweils zum Quartalswechsel möglich. Wer nun also feststellt, dass das Volumen des vorhandenen Restmüllbehälters regelmäßig nicht ausreicht, kann bereits zum 01.07. und ausnahmsweise auch zum 01.08.2015 eine größere Tonne anfordern. Und für lediglich vorübergehend zusätzlich anfallende Abfälle werden - wie bereits seit Jahren — die so genannten Zukaufsäcke im Bürgerbüro angeboten, die dann einfach am festgelegten Leerungstag mit dem Restmüllbehälter zur Abholung bereitgestellt werden können.

(Schaufenster Mettmann)
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