CDU veröffentlicht Fragenkatalog zum Buswendeplatz

Mettmann · Die CDU-Fraktion veröffentlicht ihren Fragenkatalog, den sie Bürgermeister Bernd Günther zugesendet hat. Die CDU fordert die Antworten im Planungsausschuss am 6. Mai.

1. Die in Rede stehende Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 67 der Stadt Mettmann als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung — öffentliche Verkehrsfläche — ausgewiesen. Der Buswendeplatz diente, laut bisheriger Aussage der Verwaltung, als Provisorium. Ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, sofern an dieser Stelle eine dauerhafte Einrichtung für die Rheinbahn als Buswendeplatz vorgehalten wird?
2. Wäre diesbezüglich eine Entscheidung des Rates erforderlich?
3. Welche Gründe liegen vor, von der ursprünglichen Planung des Buswendeplatzes im nördlichen Bereich der Seibelquerspange abzuweichen?
4. Wann war dieser Tatbestand bekannt und warum hat der Rat davon keine Kenntnis erhalten?
5. Ebenfalls hat eine Umplanung der Bushaltebuchten stattgefunden, die eine weitreichende Veränderung zur Ursprungsplanung darstellen. Warum hat der Rat darüber keine Kenntnis erhalten?
6. Ist die derzeitig genutzte Fläche als Buswendeplatz baulich für eine derartige Nutzung ausgelegt?
7. Hat es zur Tragfähigkeit der Fläche eine Prüfung im Vorfeld gegeben?
8. Sind im Vorfeld, in der Annahme einer anderweitigen Nutzung, veränderte Emissionswerte berücksichtigt worden?
9. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Begutachtung gekommen?
10. Inwieweit sind Gespräche mit der Rheinbahn über alternative Lösungen geführt worden?
11. Wie kann eine Planung im nördlichen Bereich der Seibelquerspange für einen Buswendeplatz erreicht werden? ( Ursprungsplanung)
12. Inwieweit kann das benachbarte Busdepot zur Wendung der Busse einbezogen werden?
13. Bitte erläutern Sie, wie groß die vorgesehene Fläche für den Buswendeplatz im nördlichen Bereich war, wie groß die derzeitig genutzte Fläche ist und ab welcher Größenordnung von einem Busdepot gesprochen wird?
14. Zurzeit befindet sich eine Toilettenanlage für die Busfahrer, als Provisorium auf dem zum Schellenberg gelegenen Teil des Platzes.
Wie beabsichtigt die Verwaltung mit diesem Problem zukünftig umzugehen?
15. An der Straße zum Schellenberg existiert nur ein schmaler einseitiger Gehweg. In diesem sensiblen Bereich befinden sich neben Familien mit Kindern u.a. ein Seniorenheim und eine Wohneinrichtung für behinderte Menschen. In welcher Weise finden die Belange dieser Menschen bei der Planung ihre Berücksichtigung?
16. Inwieweit ist bisher der angrenzende Spielplatz bei der Planung berücksichtigt worden?
17. Wann beabsichtigt die Verwaltung den Rat über die aktualisierte Planung zur Seibelquerspange in Kenntnis zu setzen? Von den Anwohnern wurde weiterhin die zum Teil fehlende Absicherung der Baustelle insgesamt bemängelt.

(Schaufenster Mettmann)
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