Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ im Rathaus

Mettmann · "Frauen und Männer sind gleichberechtigt" — so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Damit wurde im Jahr 1949 im Grundgesetz ein Prinzip verankert, für dessen Umsetzung der Staat und seine Organe verantwortlich sind.

 Im Rathaus kann die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ während der Öffnungszeiten besucht werden.

Im Rathaus kann die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ während der Öffnungszeiten besucht werden.

Foto: Stadt Mettmann

Genau 30 Jahre nachdem Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland wählen durften, haben sich vier Frauen als Mitglieder des Parlamentarischen Rates für die volle Gleichberechtigung der Frauen stark gemacht und entscheidend am Entstehen des Artikels 3 des Grundgesetzes mitgewirkt: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie werden auch die "Mütter des Grundgesetzes" genannt.

So zeigt die Ausstellung des Helene-Weber-Kollegs in 17 Bildern die Lebenswege und das politische Engagement dieser vier Frauen. Die Ausstellung ist am 4. Dezember im Lichthof vor dem Ratssaal, 2. Etage Altbau Rathaus, Neanderstraße 85, eröffnet worden und kann während der Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden. Der Eintritt ist frei. Zu sehen ist die Ausstellung bis Mitte Januar 2019.

Für weitere Informationen steht die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Mettmann, Astrid Ferl, Zimmer 205, 2. Etage Rathaus Altbau persönlich oder unter der Rufnummer 980-172 zur Verfügung.

(Schaufenster Mettmann)
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