Kreiswahlausschuss entscheidet über Zulassung der Wahlvorschläge Vier Landtagswahlkreise im Kreis Mettmann

Kreis · Für die Landtagswahl am 14. Mai ist der Kreis Mettmann in vier Wahlkreise eingeteilt.

· Wahlkreis 36 mit den Städten Langenfeld und Monheim sowie Teilen der Stadt Hilden

· Wahlkreis 37 mit den Städten Erkrath und Haan sowie Teilen der Städte Hilden und Mettmann

· Wahlkreis 38 mit den Städten Heiligenhaus und Ratingen

· Wahlkreis 39 mit den Städten Velbert und Wülfrath sowie Teilen der Stadt Mettmann

Wahlvorschläge für diese Wahlkreise können noch bis zum 27. März, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter in Mettmann eingereicht werden. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, 30. März, im kleinen Sitzungssaal des Kreishauses in Mettmann in öffentlicher Sitzung. Sitzungsbeginn ist um 15.00 Uhr.

(Schaufenster Mettmann)
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