Stellungnahme des Flughafen Düsseldor zur Presseerklärung des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm" "Keine systematisch unrealistischen Flugplanungen"

Kreis · Zu der am Mittwochabend von der Bürgerinitiative "Kaarster gegen Fluglärm" herausgegeben Presseerklärung "Nicht genehmigte Flüge am Flughafen Düsseldorf bestätigt" nimmt die Flughafen Düsseldorf GmbH nachfolgend Stellung.

Die Flughafen Düsseldorf GmbH verwehrt sich mit Nachdruck der Behauptung des Vereins "Kaarster gegen Fluglärm", am Düsseldorfer Airport würden systematisch unrealistische Flugplanungen vorgenommen. Keine der am Flugbetrieb beteiligten Stellen hat Interesse an Verspätungen, da diese Airlines und ihren Partnern lediglich Zeit und Geld kosten. Ebenso widerspricht der Flughafenbetreiber dem Vorwurf, dass es an seinem Standort vorsätzlich Flugbewegungen ohne zugewiesene Slots gegeben habe.

Zeitfenster für Starts und Landungen (Slots) werden am Düsseldorfer Flughafen vom Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland an die Airlines vergeben. Die Flughafen Düsseldorf GmbH als Flughafenbetreiber ist in diesen Prozess nicht eingebunden. Die Slotvergabe geschieht unter größter Sorgfalt und Einhaltung international festgelegter Regularien. Ein eigens eingerichtetes Gremium — das Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) — überwacht dabei die korrekte Einhaltung der Slots. Neben dem Flughafenkoordinator sind Vertreter der Fluggesellschaften, des Flughafens, der Deutschen Flugsicherung (DFS), des Landes- und des Bundesverkehrsministeriums im SPMC vertreten. Von einem "systematischen" Verstoß bei der Flugplanung, wie es der Verein "Kaarster gegen Fluglärm" unterstellt, kann ebenso wenig die Rede sein, wie von einer "Vertuschungspolitik". Denn sollte es dennoch Unregelmäßigkeiten oder Verstöße bei der Slot-Einhaltung geben, werden diese vom SPMC erkannt und sanktioniert. Auch die Flughafen Düsseldorf GmbH steht kontinuierlich mit den Fluggesellschaften und dem Flughafenkoordinator in Kontakt und weist auf mögliche Slot-Verstöße in den Planungen hin.

Der Flughafen Düsseldorf GmbH sind nach ersten Analysen zu den erhobenen Vorwürfen keine regulären Umlaufplanungen bekannt, bei der die Abflugzeit eines Fluges seitens der Airline vorsätzlich vor der vorherigen Landung koordiniert wurde. Bei den in der Presseerklärung des Vereins "Kaarster gegen Fluglärm" genannten Bewegungen vom 22. Juli 2016 handelte es sich um drei Flüge, die wegen schlechten Wetters am Zielflughafen Frankfurt außerplanmäßig nach Düsseldorf umgeleitet und demnach nicht an diesem Standort koordiniert waren. Das zeigt, dass bei aller vorausschauenden Planung kurzfristige Abweichungen im Flugplan der Airlines möglich sind. Dies kann neben schlechten Wetterverhältnissen auch aufgrund eines technischen Defekts sein, wenn eine Ersatzmaschine zum Einsatz kommen muss.

Was die weiteren in der Liste der Bürgerinitiative aufgeführten Flugbewegungen betrifft, kommt der Airport seiner Verantwortung in hohem Maße nach. Die Darstellung des Vereins "Kaarster gegen Fluglärm" nimmt der Flughafen ernst und hat Kontakt zu den beteiligten Systempartnern aufgenommen, um die genannten Daten im Detail aufzuarbeiten. Diese Gespräche dauern noch an. Daher bittet der Flughafen um Verständnis, dass erst nach Ende der Auswertungen der Sachverhalt in Gänze kommentiert werden kann.

(Schaufenster Mettmann)
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