Hinweise des Kreisumweltamtes: Neue Prüfpflichten für Heizöltanks

Kreis · Das Umweltamt des Kreises macht Besitzer von Heizöltanks auf die geltenden Prüfpflichten aufmerksam. Danach unterliegen alle unterirdischen Tanks einer umfassenden Prüfpflicht, oberirdische Tanks ab einer Füllmenge von mehr als 10.000 Litern.

Außerdem sind oberirdische Heizöltanks ab 1.000 Litern durch einen Sachverständigen zu prüfen, sofern sie in einer Wasserschutzzone liegen. Oberirdische Tanks mit mehr als 1.000 Litern Fassungsvermögen unterliegen bei Inbetriebnahme oder bei Vornahme wesentlicher Änderungen auch einer Prüfpflicht, wenn sie nicht in einer Wasserschutzzone liegen. Wiederkehrende und Stilllegungsprüfungen sind in diesen Fällen allerdings nicht vorgeschrieben.

Für bestehende Tanks, die neu unter die Prüfpflicht fallen, sind gestaffelte Prüffristen - abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme - vorge­sehen. Ob das eigene Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, erfahren Eigentümer von Heizöltanks auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de). Die Prüfung der Heizöltanks muss vor der Inbetriebnahme des Tanks, bei wesentlichen Änderungen und bei einer Stilllegung durch einen Sachverständigen erfolgen. Im normalen Betrieb sind die Tanks anschließend alle fünf Jahre zu überprüfen.

Betreibern von Heizöltanks, die ihre Anlage noch nie haben prüfen lassen, empfiehlt das Umweltamt, dies schnellstmöglich nachzuholen, denn ein Verstoß gegen die Prüfpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weitere Informationen und eine tabellarische Übersicht über die jeweiligen Prüfpflichten gibt es unter www.kreis-mettmann.de (Rubrik Umwelt und Natur/ Wasserwirtschaft/ Prüfpflicht für Heizöltanks).

(Schaufenster Mettmann)
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