Der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Kreis · Verbraucherfrage der Woche. Gut beraten von den Experten der ERGO-Versicherungsgruppe.

Carmen S. aus Lenting: Beim Kauf von abgepackten Lebensmitteln wie Wurst, Käse oder Fleisch achte ich immer auf das Datum auf der Verpackung. Manchmal handelt es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, ein anderes Mal um ein Verbrauchsdatum. Wo ist der Unterschied?

Dr. Wolfgang Reuter, Experte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung: Die beiden Begriffe haben unterschiedliche Bedeutungen: Ein Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack oder Konsistenz besitzt. Auf der Packung finden Sie die Angabe "mindestens haltbar bis". Ist die Ware abgelaufen, heißt das aber nicht gleich, dass sie auch verdorben ist. Bei richtiger Aufbewahrung empfiehlt sich nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, daran zu riechen und eine kleine Menge zu probieren. Schmecken die Speisen wie gewöhnlich, können sie noch immer verzehrt werden. Sie dürfen auch weiterhin in Geschäften zum Verkauf stehen. Anders ist das beim Verbrauchsdatum: Es kennzeichnet sehr leicht verderbliche Lebensmittel wie frisches Fleisch oder bereits geschnittene Salate ("zu verbrauchen bis"). Der Hersteller muss außerdem Angaben über die Aufbewahrungstemperatur des Produkts auf der Verpackung anbringen. Nach Ablauf des Datums sind diese Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr geeignet und können sogar gesundheitsgefährdend sein.

(Schaufenster Mettmann)
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