ANZEIGE Starke Partner Positive Bilanz des neuen Widerrufrechts bei Maklerverträgen

Mettmann · Positive Bilanz beim neuen Widerrufsrechts bei Maklerverträgen. "Für seriöse Immobilien-Vermittler ist das kein Problem", sagt der Leiter der Immobilienabteilung der Kreissparkasse Düsseldorf, Andreas Hartmann.

Hartmann zieht eine positive Bilanz des seit dem vergangenen Sommer gültigen Widerrufsrechts bei Verträgen mit Maklern, die nicht in deren Geschäftsräumen abgeschlossen worden sind. Der Leiter der Immobilienleitung der Kreissparkasse weiter: "Kaufinteressenten, die bei uns telefonisch oder über das Internet das Exposé einer Immobilie anfordern, haben sich mittlerweile daran gewöhnt, dass sie von uns zunächst über ihre Rechte als Verbraucher informiert werden", stellt Andreas Hartmann fest. Wer die gewünschten Unterlagen dann umgehend erhalten und das Haus oder die Wohnung sofort besichtigen wolle, erteile schriftlich seine Zustimmung zur sofortigen Erbringung der Maklerleistung. Andreas Hartmann: "Wer es mit seriösen Maklern zu tun hat, geht damit jedoch keinerlei Risiko ein."

Zwar komme ein Maklervertrag bereits dann zustande, wenn der Interessent ein Immobilien-Exposé erhalte. Eine Courtage werde aber immer nur dann fällig, wenn aufgrund der Maklertätigkeit tatsächlich auch ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen worden sei. Obwohl die Bestimmungen des Widerrufsrechts manche Kaufinteressenten zunächst verunsichert und irritiert hätten, seien sie von den Immobilien-Spezialisten der Sparkasse von Anfang an konsequent befolgt worden.

"Die Immobilienvermittlung ist dadurch für beide Seiten zwar ein Stück bürokratischer geworden, aber das neue Verfahren hat sich mittlerweile eingespielt. Immobilien-Vermittler, die sich an Recht und Gesetz halten, haben damit kein Problem", so Andreas Hartmann.

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Immobilien-Service
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