Linke fragen beim Jobcenter und Bundesregierung nach "Wohnkostenkürzungen bei Leistungsbeziehern"

Kreis · "Die Wohnkosten sind eines der größten Probleme im SGB II und SGB XII. Wohnkosten, die tatsächlich angefallen sind, werden lediglich in einer Höhe übernommen, die der Sozialleistungsträger als angemessen bewertet hat."

Das schreiben die Kreis-Linken. "Kosten für die Unterkunft die darüber liegen, müssen die Betroffenen aus den Regelleistungen finanzieren oder in eine günstigere Wohnung ziehen. Letzteres ist mit Blick auf den Wohnungsmarkt nicht immer so einfach."

Im Juni dieses Jahres wollte die Kreistagsfraktion Die Linke von der Verwaltung wissen, wie viele Gelder für Unterkunftskosten seit Januar 2013 bis März 2018 als Gesamtsumme (aufgeschlüsselt nach Jahren) vom Jobcenter ME-aktiv nicht übernommen wurden. Lapidare Antwort der Kreisverwaltung: Eine solche Auswertung kann vom System leider nicht erzeugt werden.

"Nun ja, lassen wir diese Antwort einfach mal im Raum stehen und widmen uns der Anfrage, welche wir in Zusammenarbeit mit dem Verein Tacheles e.V. Wuppertal an die Bundesregierung gestellt haben", so Ilona Küchler
Fraktionsvorsitzende Die Linke im Kreistag des Kreises Mettmann. "Diese hatte einen ähnlichen Fragenkatalog erstellt und teils aussagekräftige Antworten der Bundesregierung erhalten. Nachzulesen ist dort, dass allein im Jahr 2017 im Kreis Mettmann 2.685 Bedarfsgemeinschaften von Kürzungen für die Kosten der Unterkunft betroffen waren. Dies sind im Durchschnitt 2,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften. Aktuell sind im Kreis Mettmann 19.385 Bedarfsgemeinschaften auf Unterstützung des Jobcenters ME-aktiv angewiesen."

Die Differenz zwischen den tatsächlichen und anerkannten Kosten belaufe sich 2017 laut Linke auf rd. 2.769.000 Euro. "Und auch im Jahr 2016 waren es knapp drei Millionen Euro, welche der betroffene Personenkreis "aus eigener Tasche" aufbringen musste. Rückwirkend wurden die Zahlen bis 2011 dargelegt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Regierung als Quelle die Statistik der Bundesagentur für Arbeit angibt. Also einfach mal nachgeschaut und tatsächlich ist dieser zu entnehmen, dass im März 2018 beim Jobcenter ME-aktiv die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft insgesamt 10.182.808 Euro betragen. Auch die anerkannten Kosten sind mit 9.969.663 Euro erfasst. Ein Blick der Kreisverwaltung auf diese Tabelle hätte sicher keinen großen Verwaltungsaufwand verursacht. Nun gut, zukünftig werden wir dies gerne übernehmen und die Zahlen veröffentlichen."

Die Linke resümiert: "Übrigens: Wer eine Kostensenkungsaufforderung erhält und nachweislich keinen geeigneten Wohnraum anmieten kann, der sollte sich nicht scheuen Rat einzuholen.!

(Schaufenster Mettmann)
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