Verloren ist nicht immer nur verloren

Kreis · Am Mittwochmorgen stoppte die Polizei in Monheim am Rhein um 9.10 Uhr einen silbernen BMW 318 auf der Kurt-Schumacher-Straße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Bei der Kontrollmaßnahme konnte der 24-jährige BMW-Fahrer keinen Führerschein vorzeigen.

Mit der Begründung, dass er den Führerschein verloren und einen neuen bereits beantragt habe, versuchte der Monheimer die kontrollierenden Beamten zu überzeugen. Doch dabei hatte er weder mit der Gründlichkeit, noch mit den technischen Möglichkeiten der Polizei gerechnet. Innerhalb nur weniger Minuten entpuppte sich die Darstellung des 24-Jährigen als dreiste Lüge. Eine Überprüfung ergab, dass der junge Monheimer seinen Führerschein tatsächlich bereits im Jahr 2014 und zwar durch den rechtskräftigen Entzug seiner Fahrerlaubnis "verloren" hatte.

Im November 2014 hatte der Monheimer in Langenfeld einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, aber unter Alkoholeinfluss verursacht. Die damalige Blutprobe hatte einen Wert von mehr als 1,2 Promille ergeben. Daraufhin war ihm der von der Polizei zunächst beschlagnahmte Führerschein auf Dauer entzogen worden und die Verwaltungsbehörde hatte bestimmt, dass er auch erst ab dem 1. Januar eine neue Fahrerlaubnis beantragen darf.

Dieses wichtige Datum steht nun zwar unmittelbar bevor, jedoch wird dann das von der Monheimer Polizei aktuell eingeleitete Strafverfahren, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einer erfolgreichen Neuerteilung wohl wirkungsvoll entgegenstehen. Die aktuelle Weiterfahrt des 24-jährigen Beschuldigten am Mittwochmorgen wurde selbstverständlich untersagt - und zwar genauso ausdrücklich, wie bis auf weiteres auch jedes zukünftige Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.

Mit seiner Ungeduld, Unvernunft und aktueller Straffälligkeit im Straßenverkehr, bereitet der junge Monheimer aber nicht nur sich selbst einen schlechten Jahresabschluss 2015. Auch einer nahen Angehörigen verschafft er damit noch reichlich Ärger zum unmittelbar bevorstehenden Jahreswechsel. Denn gegen die Halterin des silbernen BMW wird von der Polizei nun ebenfalls ermittelt. Sie steht im dringenden Verdacht, die Benutzung ihres Fahrzeugs durch einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis gestattet, diese zumindest aber toleriert und nicht wirksam verhindert zu haben. Ein entsprechend lautendes Strafverfahren gegen die Monheimerin wurde eingeleitet.

(Schaufenster Mettmann)
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