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Schulweg und Schulbesuch sind versichert

Schulweg und Schulbesuch sind versichert

Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, beispielsweise Wandertagen oder Klassenfahrten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW anlässlich des neuen Schuljahres hin. Dieser Schutz besteht auch auf dem Weg von und zur Schule. Neben dem Schulunterricht und dem Schulweg sind beispielsweise auch der Ergänzungs- und Förderunterricht in der Schule, Schulausflüge und Schulreisen sowie weitere schulische Veranstaltungen wie Theater- oder Zoobesuch versichert.

Zum Schulanfang bittet die Unfallkasse NRW Autofahrer darum, auf Schülerinnen und Schüler und insbesondere Schulanfänger im Straßenverkehr Rücksicht zu nehmen und vorsichtig zu fahren. Deshalb hat die Unfallkasse NRW auch in diesem Jahr wieder mit der Landesverkehrswacht die "Aktion Brems´Dich! Schule hat begonnen!" initiiert. Die großen Transparente an den Straßen sollen die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass Schulkinder jetzt wieder unterwegs sind.

Außerdem appelliert die Unfallkasse an die Eltern, ihre Kinder in den ersten Schultagen zu begleiten und den Schulweg einzuüben. Das gilt vor allem für Gefahrenstellen wie viel befahrene oder unübersichtliche Kreuzungen.

Die kürzeste Strecke vom Elternhaus zur Schule muss nicht immer die sicherste sein. Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern diesen "Umweg" für ihr Kind aussuchen. Dieser längere Weg steht dann auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Unfalles die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Pflege zu Hause und in Heimen. Um eine schnelle Wiedereingliederung zu ermöglichen, werden bei langwierigen Rehabilitationen zur Aufarbeitung des versäumten Schulstoffes auch die Kosten für Förderunterricht von der Unfallkasse getragen. Darüber hinaus gehört eine Verletztenrente zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Insgesamt gab die Unfallkasse NRW im vergangenen Jahr 123 Mio. Euro für Renten, Entschädigungen und medizinische Leistungen im Bereich der Schülerunfallversicherung aus.

Ein Unfall sollte der Unfallkasse als Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung möglichst schnell gemeldet werden. Das übernimmt im Regelfall die Schule. Geschieht der Unfall auf dem Schulweg, sollten die Eltern die Schule umgehend benachrichtigen.

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Bei der Unfallkasse NRW sind rund 3,2 Millionen Kinder und junge Erwachsene an allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen, Horten und Kindertagesstätten gegen die Folgen von Unfällen versichert. Für die Eltern ist diese Versicherung kostenlos. Die Beiträge werden von den Städten und Gemeinden und dem Land NRW aufgebracht.

(Schaufenster Mettmann)