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CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser: "Landesregierung hilft der Stadt Mettmann mit 1.218.833 Euro bei der Schulsanierung"

CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser : "Landesregierung hilft der Stadt Mettmann mit 1.218.833 Euro bei der Schulsanierung"

Die Stadt Mettmann soll im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 1.218.833 Euro vom Bund erhalten.

Dazu hat das Landeskabinett am 29.08.2017 einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Ziel ist es, das Geld den finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen vollständig, unbürokratisch und schnell zur Verfügung stellen zu können.

"Dank des Einsatzes der Landesregierung in Berlin soll Mettmann voraussichtlich 1.218.833 Euro für die Schulinfrastruktur bekommen. Förderfähig sind Investitionen für die Modernisierung, den Umbau oder Erweiterung von Schulen. Der Referentenentwurf könnte der Startschuss für die unbürokratische und vollständige Weiterleitung der Mittel vom Bund sein", so die beiden Abgeordneten.

Hintergrund:

· Auf Grundlage des durch das "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes" vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommenen Artikels 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro.

· Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent.

· Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.

· Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.

(Schaufenster Mettmann)