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Kreisgesundheitsamt mahnt: Impfschutz gegen Masern überprüfen!

Kreisgesundheitsamt mahnt: Impfschutz gegen Masern überprüfen!

Seit mehreren Wochen treten speziell in Duisburg und Umgebung anhaltend neue Masernfälle auf. In Essen ist aktuell eine junge Frau aufgrund von Komplikationen, die mit einer Maserninfektion verbunden waren, verstorben.

Bisher ist der Kreis Mettmann von Masernerkrankungen verschont geblieben. Allerdings steht auch im Kreisgebiet eine junge Frau, die einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt war, unter vorläufiger Beobachtung des Gesundheitsamtes. Das Kreisgesundheitsamt sieht die sich in der Umgebung häufenden Fälle mit Sorge und appelliert eindringlich an die Bevölkerung, den Impfschutz zu überprüfen.

"Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die keineswegs nur Kinder, sondern auch ungeschützte Erwachsene betreffen kann. Neben den typischen Zeichen eines hochfieberhaften Infekts, schwerem Krankheitsgefühl und dem typischen Masern-Hautausschlag sind vor allem akute, in seltenen Fällen auch Jahre später einsetzende lebensbedrohliche Komplikationen gefürchtet", warnt Gesundheitsamtsleiter Dr. Rudolf Lange.

Eine besondere Gefährdung durch Masern besteht für Säuglinge, die für eine Impfung noch zu jung sind, sowie für Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder beide Impfungen versäumt wurde. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Kinder eine zweimalige Impfung. Die erste Impfung erfolgt im Alter von 11-14 Monaten. Die zweite Impfung folgt im Abstand von mindestens vier Wochen und sollte spätestens vor dem 2. Geburtstag verabreicht werden. Ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kinder und Jugendliche sollten so schnell wie möglich nachgeimpft werden. Erst nach der zweiten Impfung wird der optimale Schutz vor Masern erreicht.

Eltern sollten bedenken, dass ihr Kind beim Auftreten einer Masernerkrankung im Umfeld nur dann die Schule oder den Kindergarten besuchend darf, wenn es nachweislich zweimal geimpft ist. Denn unzureichend geimpfte Personen sind nicht nur selbst gefährdet; sie gefährden auch als mögliche Überträger andere Personen, die aus medizinischen Gründen nicht oder als Säuglinge noch nicht geimpft werden können.

Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, wird eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden. Das gilt ebenso bei einem unklaren Impfstatus.

Kurz: Jeder, der nicht zweimal geimpft ist oder die Erkrankung nicht bereits einmal durchgemacht hat und auf diese Weise gegen die Infektion geschützt ist, sollte seinen Impfschutz beim Arzt ergänzen lassen.

(Schaufenster Mettmann)