Parlament beschließt Teilhabegesetz Kerstin Griese: "Zahlreiche Verbesserungen"

Kreis · "Das vom Bundestag verabschiedete Teilhabegesetz bedeutet viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen", ist Kerstin Griese überzeugt.

"In mehreren Gesprächen mit Behindertenverbänden und insbesondere der Lebenshilfe des Kreises Mettmann sind mir viele konkrete Bitten genannt worden, das Gesetz zu ändern. Es ist mir und meinen Kolleginnen und Kollegen gelungen, in der parlamentarischen Beratung viele dieser Vorschläge umzusetzen", berichtet Griese aus dem Bundestagssozialausschuss, deren Vorsitzende sie ist. "Erwerbstätige Behinderte können künftig zehnmal mehr von ihrem Arbeitseinkommen behalten", so Griese, "und zwar 27.600 Euro pro Jahr". Im Jahr 2020 steige dieser Betrag sogar auf 50.000 Euro. Zudem werde der Vermögensfreibetrag für diejenigen, die von der Grundsicherung leben, von derzeit 2600 Euro auf 5000 Euro angehoben. "Damit werden die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten und Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet."

Besonders wichtig ist es aus Kerstin Grieses Sicht, dass das Wahlrecht weiter gestärkt wird. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung würden besser berücksichtigt. "Das Leben in der eigenen Wohnung hat Vorrang, wenn der Betroffene es wünscht."

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung habe viele Befürchtungen ausgelöst. "Darauf haben wir reagiert", sagt Griese. "Niemand wird beim Zugang zu Hilfen schlechter gestellt, die heutigen Regelungen bleiben erst einmal bis 2023 in Kraft und werden dann überprüft." Zudem stünden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander. Damit werde die Sorge ausgeräumt, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen", erläutert Kerstin Griese.

(Schaufenster Mettmann)
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