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Kreisverwaltung an Heiligabend und Silvester geschlossen: Kein Dienstbetrieb zwischen den Feiertagen

Kreisverwaltung an Heiligabend und Silvester geschlossen : Kein Dienstbetrieb zwischen den Feiertagen

Von Heiligabend bis Neujahr bleiben alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen.

Da in diesem Jahr zwischen den Feiertagen nur zwei Werktage liegen, hat die Verwaltungsführung entschieden, den Mitarbeitern einen durchgehenden Urlaub zu ermöglichen. Ab dem 2. Januar sind die Dienststellen der Kreisverwaltung wieder für die Kunden da.

(Schaufenster Mettmann)