IG Metall Velbert: "Arbeitgeber müssen für angenehmes Raumklima sorgen"

Kreis · Der Geschäftsführer der IG Metall Velbert Hakan Civelek nimmt die Arbeitgeber in der Pflicht, Hitzeschutzmaßnahmen einzuleiten.

Endlich ist es Sommer! Die ansteigenden Außentemperaturen rufen allerdings gemischte Gefühle hervor: Während die einen im Schwimmbad ihre Freizeit genießen, stöhnen und schwitzen die anderen am Arbeitsplatz. Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Wie heiß darf es am Arbeitsplatz eigentlich werden? Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet Gegenmaßnahmen einzuleiten?

Ein schlechtes Raumklima belastet die Gesundheit. Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz führen nicht selten zu Flüssigkeitsverlust, Herz- und Kreislaufproblemen, Müdigkeit und Übelkeit. Die IG Metall Velbert sieht die Arbeitgeber in der Pflicht, für ein angenehmes Raumklima zu sorgen: "In erster Linie sind die Arbeitgeber gefragt, passende Hitzeschutzmaßnahmen in den Betrieben einzuleiten. Die Beschäftigten müssen vor gesundheitsschädlichen Temperaturen geschützt werden! Die Arbeitsstättenverordnung gibt hierfür klare Richtlinien vor. Letztendlich sollte auch der Arbeitgeber ein Interesse an angenehmen Arbeitstemperaturen haben, denn ein gutes Raumklima wirkt sich auch positiv auf die Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten aus", so der Geschäftsführer Civelek der IG Metall Velbert.

Welche Temperaturen am Arbeitsplatz zulässig sind, ist in der Arbeitsstättenverordnung (Arbeitsstättenregel ASR A3.5 - Raumtemperatur) geregelt. Grundsätzlich sollte die Raumtemperatur 26 Grad nicht überschreiten. Steigt die Innentemperatur über 26 Grad, obwohl die Außentemperatur unter 26 Grad liegt, muss der Arbeitgeber mit geeigneten Hitzeschutzmaßnahmen gegensteuern (z.B. Jalousien, Markisen, Sonnenschutzverglasung). Wenn auch die Außentemperatur mehr als 26 Grad erreicht hat, sieht der Gesetzgeber ein Mehrstufenmodell vor. Ab 26 Grad sollte und ab 30 Grad muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen gegen die Sommerhitze einleiten (z.B. Nachtauskühlung, Getränkeversorgung). Steigt die Raumtemperatur über 35 Grad, ist der Arbeitsplatz ohne Maßnahmen wie Luftduschen, Entwärmungsphasen nicht mehr nutzbar.

Im Kern kommt es aber darauf an, dass die Arbeitsstättenverordnung im Betrieb auch eingehalten wird. "Wenn sich ein Arbeitgeber nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, sollten sich die Beschäftigten zügig an den örtlichen Betriebsrat wenden. Letztendlich kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber wirksame Maßnahmen vereinbaren", empfiehlt Civelek. "Wenn es im Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, unterstützen wir die Beschäftigten gerne bei der Betriebsratsgründung. Wir beraten die Beschäftigten auch zum Thema Hitzeschutz bei uns in der Geschäftsstelle", so Civelek.

(Schaufenster Mettmann)
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