Dreitägige Aktion zur Bekämpfung schwerer Lkw-Unfälle Allein über 119 Abstandsverstöße

Düsseldorf · Bereits zum fünften Mal hat die Düsseldorfer Polizei in diesem Jahr mehrtägige Kontrollen des Schwerlastverkehrs auf den Autobahnen des Regierungsbezirks durchgeführt.

Aktion zur Bekämpfung schwerer Lkw-Unfälle
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Speziell die Häufung schwerer Lkw-Unfälle mit teils tödlichem Ausgang zum Ende des vergangenen Jahres war ursächlich dafür, sich in diesem Jahr noch intensiver mit den Gefahren des Schwerlastverkehrs auseinanderzusetzen. Nachfolgend die Bilanz der zurückliegenden zwei Tage, bei denen die Beamten abermals ein besonderes Augenmerk auf die Themen "Ablenkung" und "Abstand" richteten.

Abstandsverstöße: 129 Ablenkung durch Nutzung technischer Geräte: 10 Verstöße nach Fahrpersonalrecht: 21 Verstöße Ladungssicherung / Überladung: 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis: 0

Herausragende Sachverhalte:

Besondere Sachlagen am Dienstag, 2. Oktober 2018

1. Ein 33-jähriger polnischer Sprinter-Fahrer mit Anhänger transportierte drei PKW gewerblich, ohne das vorgeschriebene EG-Kontrollgerät eingebaut zu haben. Es wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro erhoben. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

2. Ein 48-jähriger ukrainischer Sattelzugfahrer führte einen 12 Jahre alten Auflieger, auf dem sich 23 Tonnen Ladung (Stückgut) befanden. Der Aufbau des Aufliegers war marode (Einsteckbretter gebrochen und Aufnahmen dafür abgebrochen). Dadurch war die Ladungssicherung nicht mehr gewährleistet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrer musste über den Halter die Reparatur veranlassen.

3. Ein 27-jähriger rumänischer Sattelzugfahrer hatte so erhebliche Verstöße gegen die Sozialvorschriften begangen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.150 Euro erhoben werden musste.

Besondere Sachlagen am Donnerstag, 4. Oktober 2018

1. Ein 32-jähriger bulgarischer Sattelzugfahrer transportierte 28 Tonnen Stahlbeton von Italien in die Niederlande. Neben der Überladung von 3 Tonnen war die Ladung zudem mangelhaft gesichert. Einzelne Teile hatten sich bereits bewegt. Das Fahrzeug musste zu einem lokal ansässigen Unternehmen verbracht werden, wo die Ladung komplett neu gesichert werden musste.

2. Ein Gefahrgut-Lkw aus dem Kreis Wesel, der gefährliche Abfälle in Form von Flüssigkeiten geladen hatte, war mit einem Tank ausgerüstet, der ungeeignet für das konkret beförderte Gefahrgut war. Die Tankcodierung war zu gering. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

(Schaufenster Mettmann)
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