Sperrmaßnahmen aufgrund des Karnevalszuges am 25. Februar

Mettmann · Am Samstag, 25. Februar, werden anlässlich des Karnevalsumzuges durch die Mettmanner Innenstadt und die Fußgängerzone umfangreiche Sperrmaßnahmen notwendig. Die Sperrmaßnahmen gelten von 12 bis ca. 19 Uhr.

Sperrmaßnahmen aufgrund des Karnevalszuges am 25. Februar
Foto: Stadt Mettmann

Der Öffentliche-Personen-Nahverkehr (ÖPNV) wird ab 12 Uhr umgeleitet.


Entlang der Strecke gelten zudem ab 11 Uhr Halteverbotszonen. Notwendige Abschleppmaßnahmen werden ab 11 Uhr durchgeführt. Die Parkhäuser entlang der Strecke (Neanderthalpassage, Parkhaus und Tiefgarage an der Neanderstraße und Tiefagarage der Kreissparkasse) können bis 12 Uhr angefahren / verlassen werden. Danach ist eine Zu- oder Abfahrt aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich.

Es empfiehlt sich, das Auto stehen zu lassen, um zu Fuß, mit Fahrrad oder dem ÖPNV die Innenstadt zu erreichen. Trotz möglicher Einschränkungen wünscht die Stadtverwaltung allen Jecken viel Vergnügen und eine schönen Tag bei der Mettmanner "Tour de Chance". Der Samstagsmarkt entfällt am 25. Februar.

(Schaufenster Mettmann)
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