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Parkscheibenpflicht auf der Straße Klutenscheuer

Parkscheibenpflicht auf der Straße Klutenscheuer

Am 11. Mai ist auf der Straße Klutenscheuer eine Parkzone mit einer Parkscheibenpflicht von bis zu 3 Stunden eingerichtet worden.

Anwohner der Straße Klutenscheuer können im Bürgerbüro der Kreisstadt Mettmann einen Anwohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen, um ohne Parkscheibe ganztägig dort parken zu können. Durch Berufspendler, die ihre Autos auf der Straße parkten und mit der Regiobahn weiterfuhren, war der Klutenscheuer massiv zugeparkt worden. Die Anwohner fanden kaum noch einen Platz für ihre Autos. Die neue Parkregelung soll nun für die Anwohner eine Entlastung schaffen, aber auch anderen Bürgern die Möglichkeit bieten, ihr Auto dort für maximal drei Stunden abzustellen.

(Schaufenster Mettmann)