1. Die Stadt

Entwurf des Haushaltes für 2019 weist Fehlbetrag von 1,1 Mio. Euro auf

Entwurf des Haushaltes für 2019 weist Fehlbetrag von 1,1 Mio. Euro auf

In der gestrigen Ratssitzung wurde der Haushaltsplanentwurf 2019 eingebracht. Die Stadt hat die offiziellen Zahlen veröffentlicht.

Demnach weist der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 Erträge mit einer Steigerung von 1,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr von rund 109,3 Mio. Euro aus. Demgegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von rund 110,4 Mio. Euro, die sich gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Mio. Euro erhöht haben. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro.

Damit kann die Stadt Mettmann nur durch Entnahme des Fehlbetrages aus dem Eigenkapital einen fiktiven Haushaltsausgleich erreichen. Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben weisen eine Gesamtsteigerung von rd. 800.000 Euro auf, wobei der Anstieg der Gewerbesteuererträge bei gleichbleibendem Hebesatz von 435 Prozent mit 550.000 Euro auf 15,1 Mio. Euro im Wesentlichen dazu beiträgt. Die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen steigen um rd. 1 Mio. auf 8,5 Mio. Euro.

Die Aufwendungen steigen gegenüber 2018 um 2,8 Mio. Euro, woran bei teilweise gegenläufigen Entwicklungen im Aufwandsbereich der Sach- und Dienstleistungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen insbesondere die Steigerung der Personalaufwendungen mit rd. 2,7 Mio. Euro zu Buche schlagen. Die Gründe dafür liegen in Tarifsteigerungen, der Umsetzung der neuen Entgeltordnung für tariflich Beschäftigte und einem ausgewiesenen Mehrbedarf an Stellen.

Die zu zahlende Kreisumlage verringert sich um rd. 400.000 Euro auf rd. 16,5 Mio. Euro, während die Krankenhausinvestitionsumlage um rd. 126.000 Euro gegenüber 2018 auf rd. 625.000 Euro steigt. In Summe ergibt sich bei den allgemeinen Umlagen eine Aufwandsminderung von rd. 218.000 Euro.

2019 sind Investitionen mit einer Gesamtsumme von rd. 14,7 Mio. Euro vorgesehen, die insbesondere für laufende und neue Baumaßnahmen, Ersatzbeschaffung und Neuanschaffung von beweglichem Anlagevermögen, Straßenerneuerungen sowie Brandschutzmaßnahmen an Schulen verwendet werden.

(Schaufenster Mettmann)