Die Stadthalle wird ein Baudenkmal

Mettmann · Einer Mitarbeiterin des Rheinischen Amts für Denkmalpflege war bei einem Rundgang in Mettmann im März das Gebäude der Stadthalle aufgefallen.

Da nach erster Einschätzung möglicherweise Denkmaleigenschaften vorlagen, nahm das Amt weitere Untersuchungen in eigener Zuständigkeit auf. Die Stadt Mettmann erhielt mit dem Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege nun am 11. Juli die Mitteilung, dass die Neandertalhalle nun ein Baudenkmal sei und daher in die Denkmalliste der Stadt Mettmann eingetragen werden müsse. In dem ausführlichen Gutachten sind eine Reihe von architektonisch-künstlerischen, ortgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen für die Denkmalwürdigkeit aufgeführt.

Die Stadt Mettmann ist nach § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz — DSchG) nun verpflichtet, die Neandertalhalle in die Denkmalliste einzutragen. Im DSchG ist außerdem festgelegt, dass Eigentümer eines Denkmals dieses in Stand zu halten und sachgemäß zu behandeln haben, soweit das zumutbar ist. Die Grenzen der Zumutbarkeit sind bei einer Stadt jedoch enger zu fassen, als bei privaten Eigentümern.

Der Stadtrat hatte zuvor die Verwaltung beauftragt, den Weiterbetrieb im sanierten Bestand, den Abbruch und Neubau Kulturzentrum einschl. VHS und Musikschule, den ersatzloser Abbruch oder eine Investorenlösung mit Verkauf und Abriss von Stadthalle und Mehrgenerationenhaus, Neuerrichtung einer kleineren funktionalen Stadthalle einschließlich Stadtbibliothek und Räumen aus dem Mehrgenerationenhaus, Errichtung von Wohnbebauung auf der restlichen Freifläche, zu prüfen. Weiter offen bleibt, ob sich die Stadt eine Halle dieser Größe leisten kann. Nur ein übergeordnetes öffentlichen Interesse bzw. die anerkannte wirtschaftliche Unzumutbarkeit könnte den unveränderbaren Bestand noch in Frage stellen. Da die wirtschaftliche Tragfähigkeit der wesentliche Aspekt in der Diskussion um Stadthalle ist und bleibt, werden trotz Eintragung der Neandertalhalle in die Denkmalliste die laufenden Prüfungen der Varianten fortgesetzt.

(Schaufenster Mettmann)
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