Bewerbung als Wahlhelfer für die Reserveliste

Mettmann · Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 hatte die Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 20 Mettmanner Wahlbezirke gesucht. Mittlerweile haben sich dafür genügend Personen zur Verfügung gestellt.

Allerdings sucht die Stadt nun noch Wahlhelfer für die Reserveliste. Sie müssen am Wahltag zur Verfügung stehen, wenn ein Wahlhelfer seinen Dienst nicht antreten kann, weil er beispielsweise erkrankt ist. Das bedeutet, dass sie am 24. September von ca. 7.30 Uhr bis 18 Uhr abrufbereit sein müssen. Für diese Dienstbereitschaft zahlt die Stadt eine Vergütung von 15 Euro.

Je Wahllokal werden bis zu neun Personen in den Wahlvorstand berufen. Der Einsatz erfolgt zunächst von 7.30 bis 18.00 Uhr. Nach Schließung der Wahllokale ist ab 18 Uhr durch den gesamten Wahlvorstand das Wahlergebnis festzustellen. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen. Die Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erfolgt durch das Wahlamt.

Wer sich als Wahlhelfer auf die Reserveliste setzen lassen will, kann sich ans Wahlamt, Telefon 02104 / 980-131 und 980-140, oder direkt an Petra Rademacher, E-Mail-Adresse petra.rademacher@mettmann.de, wenden.

(Schaufenster Mettmann)
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